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Eisenbahnunternehmen

Was den öffentlichen Verkehr betrifft, unterscheidet das 🌍 Allgemeinene Eisenbahngesetz in §3 zwischen

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen und
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

So werden Eisenbahnverkehrsunternehmen gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben und jeder kann sie zur Personen- oder Güterbeförderung benutzen (vgl. 🌍 AEG §3 Abs. 1).

Demgegenüber gewähren Eisenbahninfrastrukturunternehmen Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur (vgl. 🌍 AEG §3 Abs. 2).

 

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Titel Änderungsdatum Autor
Waldbahn 27. September 2025 Geschrieben von: Michael